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Rechtenbach im Spessart

Portrait - Kindergarten

St. Johanniszweigverein Rechtenbach.
Förderverein des Kindergartens und Schwesternheims St. Elisabeth. Rechtenbach.

Kindergarten St. Elisabeth
Kindergarten St. Elisabeth

Am 21. November 1926 wurde unter Herrn Pfarrer Firsching von 114 Gemeindemitgliedern der Verein gegründet. Zweck des Vereins war damals die Unterhaltung einer Kleinkindbewahranstalt, einer ambulantenKrankenpflege und einer Schule für weibliche Handarbeit. Damals kostete der Mitgliedsbeitrag monatlich 20 Pfennige.
 
Seit Gründung dieses Vereins ist der 1. Vorsitzende immer der jeweilige Ortspfarrer, der 2. Vorsitzende der jeweilige Bürgermeister.
Das war ein mal. Da es keinen Ortspfarrer mehr gibt, ist das nicht mehr so.
 
1941 wurden durch 2 Nazi-Beamte nach einer Haussuchung im Pfarrhaus alle Akten mitgenommen und nicht mehr zurückgebracht.
 
Am 31. Mai 1950 stellte das Amtsgericht (Registergericht) seine Unterlagen zur Fertigung einer Abschrift des Gründungsversammlungsprotokolls und der Statuten zur Verfügung.
 
Bei der Generalversammlung am 17. Januar 1954 gab Herr Pfarrer Eckert einen Überblick über die Planung zur Erbauung eines Schwesternhauses mit Kindergarten.
 

Kindergarten St. Elisabeth

Zwischen 1955 und 1956 wurde unter schwierigsten finaziellen Verhältnissen und mit großer Mithilfe aus der Bevölkerung das Gebäude errichtet. Einige Räume sind als Schwesternerholungsheim ausgebaut. Eigentümer des Grundstücks und Gebäudes ist die Kath. Kirchenstiftung Rechtenbach. Seit dem 4. August 1957 sind Schwestern "Dienerinnen der hl. Kindheit Jesu" aus dem Kloster Würzbutg-Oberzell in Rechtenbach anwesend. 1 Oberin, auch Krankenschwester; 1 Krankenschwester; 1 Kindergärtnerin; 1 Hausschwester.
Bis 2007 waren die Dienerinnen mehr oder weniger segensreich in Rechtenbach tätig.
 
Zeitweise besuchten 60 bis 80 Kinder den Kindergarten. Von der Regierung von Unterfranken wurde dem Kindergarten bis 20. April 1972 die Auflage erteilt, "die Verminderung der Kinderzahl durch entsprechenden Halbtagsbetrieb so vorzunehmen, daß die zugelassene Kinderzahl von 35 nicht überschritten wird".
 
Das neue Kindergartengesetz trat am 1. Januar 1973 in Kraft. Dieses regelt die Unterhaltung der Kindergärten durch Zuschüsse von Staat, Gemeinde und die durch den Träger des Kindergartens aufzubringenden Mittel. Dafür müssen die im Gesetz aufgeführten Voraussetzungen in Bezug auf die personelle und auf die räumliche Ausstattung des Kindergartens sowie die Erziehung und Bildung der Kinder erfüllt sein. Seit dieser Zeit besteht auch ein Eltern beirat.
 
Am 1. Januar 1977 wurde die Gruppenstärke bis auf 25 Kinder beschränkt.
 
Um den Kindergartenbetrieb nach den neuesten Bestimmungen der Regierung von Unterfranken weiterführen zu können, erfolgte 1980 der Innenumbau. Auch wurde in diesr Zeit das Dach neu eingedeckt.
 
Durch einstimmigen Beschluß der Vorstandschaft des Johanniszweigvereins schloß sich Rechtenbach am 1. Januar 1980 der Sozialstation Lohr an.
 
Das neue Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) des Freistaats Bayern ist ein Landesgesetz, das 2005 vom Bayerischen Landtag erlassen wurde. Wesentliche Ziele sind der bedarfsgerechte Ausbau der Kinderbetreuung und die Qualitätsentwicklung und -sicherung im Bereich der Betreuung.
 
Doch schon während des Gesetzgebungsverfahrens waren einzelne Artikel des BayKiBiG umstritten. Hunderte von Petitionen wurden am Bayerischen Landtag eingereicht, jedoch ergebnislos.
 

Durch die Einwände der Baubehörde beim Brandschutz 2018 stellte man fest, dass ein Neubau kostengünstiger kommt als eine Generalsanierung. Am 5. Oktober 2018 hatte Matthias Ruf vom Architektenbüro Ruf Ingenieure aus Lohr dem Gremium einen Plan für einen Neubau einer Kindertagesstätte direkt neben dem heutigen Kindergarten auf Kirchengrund vorgestellt.
 
Bürgermeister Klaus Bartel schlug vor, zu untersuchen, ob ein Umbau des alten Schulhauses für die Unterbringung des Kindergartens geeignet wäre und wie viel die Umgestaltung in etwa kosten würde. Der Vorteil dieser Variante: Es gäbe einen Leerstand weniger in der Gemeinde.
 
2020 diskutierte der Gemeinderat ob der Kindergarten nach einer Generalsanierung der alten Schule dort untergebracht werden kann? Oder ist ein Neubau auf dem Hüttenberg neben dem bisherigen Kindergartengebäude sinnvoller? Diese zentralen Fragen diskutierte der Rechtenbacher Gemeinderat bei einer Vorort-Besichtigung in der alten Schule ausgiebig.
 
Mit einem kleinen Anbau müssten die Räumlichkeiten für eine Regelgruppe mit 25 Kindern und eine Kleinkindgruppe mit zwölf Kindern nach Einschätzung von Architekt Bernd Müller vom Planungsbüro BMA (Rothenfels) in das Bestandsgebäude der alten Schule passen.

Quelle: Chronik "300 Jahre Rechtenbach im Spessart"



 
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