Rechtenbach im Spessart

Portrait - Verwaltung

Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre wurde die Frage der Gemeindegebietsreform auch in Rechtenbach mit viel Engagement diskutiert. Ging es doch darum, ob die Gemeinde in ihrem Bestand erhalten bleibt, oder ob die Eingliederung, sprich Eingemeindung in die größere kommunale Einheit der Stadt Lohr a. Main vollzogen werden soll.

Verwaltungsgemeinschaft Lohr a. Main Verwaltungsgemeinschaft Lohr a. Main in Lohr a. Main
Verwaltungsgemeinschaft Lohr a. Main

1971 Mit der 1971 beschlossenen Kreisgebietsreform, die die Zahl der Landkreise von 143 auf 71 etwa halbieren sollte, bildete der Freistaat Bayern zum 1. Juli 1972 aus den vier Altkreisen Gemünden, Lohr, Karlstadt und Marktheidenfeld – unter größeren Gebietsabtrennungen im Westen und Osten - den neuen Landkreis Mittelmain, der schon bald in Main-Spessart umbenannt wurde. Mit einer Fläche von 1300 km² ist er der größte in Unterfranken. Anfang April 1973 wurde als Kreissitz Karlstadt bestimmt. Sitz des Amtsgerichts für den Landkreis Main-Spessart wurde Gemünden, das Finanzamt Lohr unterhält Außenstellen in Karlstadt und Marktheidenfeld. Im Zuge der Gemeindegebietsreform, die zwischen 1972 und 1978 stattfand, verloren zahlreiche kleinere und mittlere Gemeinden ihre Selbständigkeit. So bilden z.B. die Gemeinden Neuendorf, Neustadt a. Main, Rechtenbach und Steinfeld die Verwaltungsgemeinschft Lohr a. Main. Die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, der neun rechtlich selbständige Gemeinden angehören, ist eine der größten Verwaltungsgemeinschaften in Bayern. Der Landkreis Main-Spessart umfasst vierzig Gemeinden.
07. Januar 1972 Für eine Eingemeindung nach Lohr a. Main stimmen 5 Gemeinderäte, 6 Gemeinderäte stimmen dagegen.
16. November 1973 Es wird erneut über eine Eingemeindung nach Lohr a. Main abgestimmt. 5 Gemeinderäte stimmen dafür, 7 Gemeinderäte dagegen.
11. Juli 1975 Der Gemeinde werden die Neugliederungspläne übermittelt:
l. Eingemeindung nach Lohr a. Main mit Pflochsbach und Neuendorf;
II. Verwaltungsgemeinschaft mit Neustadt-Erlach, Steinfeld, Pflochsbach-Waldzell und Neuendorf.
26. Juli 1975 Bürgerversammlung zum Thema Gemeindegebietsreform. Nach Aussprache und Erörterung von "Für und Wider" wird festgelegt, nochmals eine Bürgerbefragung durchzuführen.
31. August 1975 Niederschrift über die Bürgerbefragung:
Wahlberechtigt waren 783 Bürger, abgegeben wurden 279 Stimmen wovon 279 Stimmen auch gültige Stimmen waren. Für die Eingemeindung nach Lohr a. Main: 190 Stimmen. Für die große Verwaltungsgemeinschaft mit Sitz in Lohr a. Main: 89 Stimmen.
06. Septemper 1975 Die Stadt Lohr a. Main teilt mit, daß der Stadtrat beschlossen hat, keine weiteren Eingemeindungen mehr vorzunehmen.
12 Dezember 1975 Der Gemeinderat beschließt, sich der zu bildenden Verwaltungsgemeinschaft Lohr a. Main, Sitz Lohr a. Main, ab 1. Januar 1978 anzuschließen. Dazu wird aber festgestellt, daß diese Entscheidung nicht freiwillig ist.
23. Juli 1976 Weil Kommunalwahlen anstehen und der neugewählte Gemeinderat und Bürgermeister ab 1. Mai 1978 im Amt sind, will man den Beginn der Verwaltungsgemeinschaft auf diesen Zeitpunkt legen. Der Gemeinderat stimmte dem zu.
20. Januar 1978 Der Gemeinderat wird von der Rechtsverordnung der Regierung von Unterfranken über die Bildung der Verwaltungsgemeinschft Lohr a. Main in Kenntnis gesetzt. Zu ihr gehören nunmehr die Gemeinden Neuendorf, Neustadt a. Main, Rechtenbach und Steinfeld.

Die Verwaltungsgemeinschaft Lohr a. Main nahm am 1. Mai 1978 in der vorgenannten Zusammensetzung der Mitgliedsgemeinden ihre Tätigkeit auf.



 
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